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Rassekatzenverein in NRW e.V.

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Allgemeine Verfahrens- u. Ausstellungsregeln

1. Zwingernamenschutz

1.1. Der Rassekatzen-Verein in NRW e.V. führt ein Namenschutzbuch, in  das jedes Mitglied durch einen formlosen Antrag, spätestens bei der Meldung des ersten Wurfes seinen Züchternamen als Präfix (Vorsilbe) oder Suffix  (angehängter Silbe) eintragen lässt. Der Vorstand genehmigt den Zwingernamen, wenn dieser noch nicht bei der zentralen Zwingernamenschutzzentrale geschützt  ist.

1.2. Der einmal gewählte Züchtername kann nicht verändert werden und gilt für alle Jungtiere, die von den im Besitz des Antragstellers befindlichen  Katzen geworfen werden.

1.3. Kein anderes Mitglied darf einen bereits geschützten Namen verwenden.

1.4. Wenn der vom Rassekatzen-Verein in NRW e.V. zu schützende Name für  denselben Züchter bereits in einem anderen Verein vergeben wurde, so ist  eine Fotokopie der Namenschutzkarte dem Antrag beizufügen.

1.5. Die Eintragung in das Namenschutzbuch ist gebührenpflichtig und in der Aufnahmegebühr bereits enthalten.

1.6. Die Gebühren für Ahnentafeln betragen zurzeit 12,00 Euro zzgl.  Porto.

1.7. Die Titelurkunden sind kostenlos, es ist lediglich EUR 2,00 für Porto und Verpackung zu entrichten (in Briefmarken o.ä.) .

 

2. Ausstellungsregeln

 

2.1. Sollte eine Ausstellung aus Gründen höherer Gewalt nicht stattfinden, können bereits gezahlte Standgelder soweit wie erforderlich zur Deckung der  angefallenen Kosten verwendet werden.

2.2. Die Aussteller verpflichten sich, ihre Katzen zu versorgen, sie während der Öffnungszeiten der Ausstellung in den Ausstellungsräumen zu belassen, auf äußerste Sauberkeit zu achten und ihre Tiere immer beaufsichtigt  zu lassen. Es ist nicht gestattet, die Tiere über Nacht in der Halle zu lassen. Bei Nichtbeachtung werden diese Tiere disqualifiziert.

2.3. Den Ausstellern sind Gespräche mit Richtern und Richterschülern bis zur Beendigung des Richtens nicht gestattet. Ebenso dürfen auch Stewards und Mitarbeiter des Sekretariats hinsichtlich der Bewertungen nicht befragt  werden.

2.4. Es ist verboten, fremde Katzen anzufassen oder zu füttern!

2.5. Verstöße gegen die Ausstellungsregelungen des Rassekatzen-Verein  in NRW e.V. können, neben anderen Maßnahmen des Vorstands, zum Ausschluss aus dem Verein führen.

 

3. Siegeranwartschaften

Ch.  / Pr.

3  x CAC/CAP

1  Land

Int. Ch. / Pr.

3  x CACIB / CAPIB

2 Länder oder 5 x Inland

Gr. Int. Ch. /Pr

 3 x CAGCI / CAGPI

2 Länder oder 5 x Inland

Eu. Ch. / Pr.

3 x CACE/CAPE

3 Länder oder 5 x Inland

Gr. Eu. Ch. / Pr.

4 x CAGCE/CAGPE

3 Länder oder 5 x Inland

Welt Ch. / Pr.

5 x ICACM / ICAPM und 1 x ein Richter aus Übersee*

3 Länder und 1 x ein Richter aus Übersee*

*bei einer Weltausstellung im Ausland oder in Deutschland. Bei der Weltausstellung müssen mindestens 150 Katzen pro Tag anwesend sein und dies muss bei der Beantragung der Championatsurkunde mit dem beigefügten Katalog belegt werden.

Die die Weltausstellungen ausrichtende Vereine müssen einem Dachverband angeören!

ACHTUNG! Achten Sie bei Weltausstellungen darauf, dass auch Richter aus Übersee (dazu gehört nicht Teneriffa, auch wenn es in der Nähe des afrikanischen Kontinents liegt!) anwesend sind und Ihre Weltpunkte vergeben!!!

Stand: gültig ab Februar 2009

Die am 28. u. 29.11.2009 vom ICC/KFG ausgerichtete Weltausstellung in Wuppertal wird von unserem Verein nur als normale Ausstellung bewertet. Es können dort keine Weltpunkte gesammelt werden, weil die Vereine keiner Dachorganisation angehören.