1. Zwingernamenschutz
1.1. Der Rassekatzen-Verein in NRW g.e.V. führt ein Namenschutzbuch, in das jedes Mitglied durch einen formlosen Antrag, spätestens bei der Meldung des ersten Wurfes seinen Züchternamen als Präfix (Vorsilbe) oder Suffix (angehängter Silbe) eintragen lässt. Der Vorstand genehmigt den Zwingernamen, wenn dieser noch nicht bei der zentralen Zwingernamenschutzzentrale geschützt ist.
1.2. Der einmal gewählte Züchtername kann nicht verändert werden und gilt für alle Jungtiere, die von den im Besitz des Antragstellers befindlichen Katzen geworfen werden.
1.3. Kein anderes Mitglied darf einen bereits geschützten Namen verwenden.
1.4. Wenn der vom Rassekatzen-Verein in NRW g.e.V. zu schützende Name für denselben Züchter bereits in einem anderen Verein vergeben wurde, so ist eine Fotokopie der Namenschutzkarte dem Antrag beizufügen.
1.5. Die Eintragung in das Namenschutzbuch ist gebührenpflichtig und in der Aufnahmegebühr bereits enthalten.
1.6. Die Gebühren für Ahnentafeln betragen zurzeit 12,00 Euro zzgl. Porto.
1.7. Die Titelurkunden sind kostenlos, es ist lediglich EUR 2,00 für Porto und Verpackung zu entrichten (in Briefmarken o.ä.) .
2. Ausstellungsregeln
2.1. Sollte eine Ausstellung aus Gründen höherer Gewalt nicht stattfinden, können bereits gezahlte Standgelder soweit wie erforderlich zur Deckung der angefallenen Kosten verwendet werden.
2.2. Die Aussteller verpflichten sich, ihre Katzen zu versorgen, sie während der Öffnungszeiten der Ausstellung in den Ausstellungsräumen zu belassen, auf äußerste Sauberkeit zu achten und ihre Tiere immer beaufsichtigt zu lassen. Es ist nicht gestattet, die Tiere über Nacht in der Halle zu lassen. Bei Nichtbeachtung werden diese Tiere disqualifiziert.
2.3. Den Ausstellern sind Gespräche mit Richtern und Richterschülern bis zur Beendigung des Richtens nicht gestattet. Ebenso dürfen auch Stewards und Mitarbeiter des Sekretariats hinsichtlich der Bewertungen nicht befragt werden.
2.4. Es ist verboten, fremde Katzen anzufassen oder zu füttern!
2.5. Verstöße gegen die Ausstellungsregelungen des Rassekatzen-Verein in NRW g.e.V. können, neben anderen Maßnahmen des Vorstands, zum Ausschluss aus dem Verein führen.
3. Siegeranwartschaften
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Ch. / Pr.
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3 x CAC/CAP
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1 Land
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Int. Ch. / Pr.
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3 x CACIB / CAPIB
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2 Länder oder 5 x Inland
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Gr. Int. Ch. /Pr
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3 x CAGCI / CAGPI
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2 Länder oder 5 x Inland
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Eu. Ch. / Pr.
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3 x CACE/CAPE
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3 Länder oder 5 x Inland
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Gr. Eu. Ch. / Pr.
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4 x CAGCE/CAGPE
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3 Länder oder 5 x Inland
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Welt Ch. / Pr.
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6 x ICACM / ICAPM *
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3 Länder*
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*1.Eine Katze kann erst mit 2 Jahren den ersten Weltpunkt (ICACM/ICAPM) bekommen.
2. Man kann auf jeder Internationalen Katzenausstellung diesen Weltpunkt erringen.
Stand: gültig ab Mai 2011
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