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Mitglieder

Rassekatzenverein in NRW e.V Deutschland/Germany

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De Friesche Katten Vereniging Niederlande/Nederlande

Hobby Kat Belgie

Belgien/Belgium

Nordic Cat Club e.V. Deutschland/Germany

Le Petit dar Fez

Marrakesch, Marokko

 

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Regeln für Züchter und Vereine, die der IVV angeschlossen sind

1. Aufgrund der unterschiedlichen Gesetzeslange in den Mitgliedsländern können wir nur Rahmenbedingungen vorgeben, deren Einhaltung durch die Mitgliedsverbände überwacht wird.

2. Katzenhalter und Katzenzüchter, die über ihren Katzenclub der IVV angeschlossen sind, haben sich an die in ihrem Land gültigen Gesetze und Vorschriften im Umgang mit Wirbeltieren zu halten.

3. Dazu gehört die geeignete Fütterung, Pflege und gesundheitliche Versorgung der Katzen. Katzen, die Krankheitszeichen aufweisen, sind unverzüglich einem Veterinär vorzustellen. Dies ist als Mindestanforderung zu betrachten.

4. Jeder Mitgliedsverband hat seinen Mitgliedern detaillierte Zucht- und Haltungsrichtlinien vorzugeben, die den jeweiligen Gegebenheiten des Landes entsprechen. Grundsätzlich ist darin folgendes festzulegen:

- Junge Kätzchen dürfen nicht vor der zwölften Woche von Mutter und Geschwistern getrennt werden. Zur Zeit der Abgabe muss das Kätzchen entwöhnt, entwurmt und mit den nötigen Impfungen ausgestattet sein. Das Kennzeichnen der Jungtiere durch Mikrochip wird empfohlen.

- Jedes bei einem IVV-Mitglied geborene Jungtier ist zu registrieren und darf nicht ohne Stammbaum abgegeben werden. Die Abgabe des Jungtieres ist durch einen Vertrag zu dokumentieren. Zusätzlich zum Vertrag hat der Züchter den neuen Besitzer der Katzen über deren Bedürfnisse zu unterrichten. Der Züchter soll dem neuen Besitzer helfend zur Seite stehen.