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Rassekatzenverein in NRW e.V.

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Satzung

1. Name, Sitz und Geschäftsjahr

(1) Der am 11.05.1997 gegründete Verein  nennt sich "Rasse Katzen Verein in NRW e.V."

(2) Der Sitz des Vereins ist Essen. 

(3) Der Verein ist in das Vereinsregister des Amtsgerichts Essen eingetragen.

(4) Als Geschäftsjahr gilt das Kalenderjahr.

 

2. Zweck und Ziele des Vereins

(1) zum Verständnis des Tieres, insbesondere der Katze beitragen.

(2) Veranstaltungen von nationalen und internationalen Katzenausstellungen.

(3) Zusammenarbeit mit anderen deutschen und ausländischen Vereinen.

(4) Nachweis von Zuchtkaterhaltern an Interessenten.

(5) Ausbildung von Zuchtrichtern.

(6) Beiträge zum Tierschutz im Rahmen der Vereinsmöglichkeit.

(7) Führung eines Zuchtbuches und Erstellung von Ahnentafeln.

 

3. Mitgliedschaft

 Der Verein besteht aus:

      1. Mitgliedern auf Lebenszeit

      2. ordentlichen Mitgliedern.

      3. Ehrenmitgliedern.

      A. Mitglieder auf Lebenszeit sind die Gründungsmitglieder sowie vom gesamten Vorstand dazu   ernannte Personen.

      B. alle Mitglieder sind stimmberechtigt

      C. Der Antragsteller ist Mitglied, wenn der Vorsitzende dem Mitglied eine Mitgliedskarte ausgestellt hat.

      D. Der Vorstand kann die Aufnahme von Mitgliedern  ohne Begründung ablehnen.

      E. Ehrenmitglieder ernennt nur der gesamte Vorstand.

       

4. Ende einer Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft endet durch:

    1. Tod

    2. Austritt

    3. Ausschluss.

Der Austritt kann nur zum Ende eines jeweiligen Jahres durch schriftliche Kündigung erfolgen. Der Mitgliedsbeitrag ist auf jeden Fall für das laufende Geschäftsjahr zu entrichten.

Ausschluss erfolgt wenn:

      1. ein Mitglied gegen die Satzung oder Beschlüsse der Vereinsorgane verstößt.

      2. ein Mitglied das Ansehen des Vereins oder seiner  Organe in der Öffentlichkeit schädigt.

      3. bei Nichtzahlung des Mitgliedbeitrags und erfolgloser Mahnung erfolgt der sofortige Ausschluss-über den Ausschluss entscheidet der Vorstand-.

       

5. Rechte der Mitglieder

(1) Die Mitglieder sind berechtigt, alle Einrichtungen des Vereins in Anspruch zu nehmen.

 

6. Pflichten der Mitglieder

(1) Die Mitglieder sind verpflichtet, nach besten  Kräften für die Ausbreitung des Vereins und seiner Ziele zu sorgen.

 

7. Beiträge und Gebühren

(1) Zur Deckung der Kosten und zur Erreichung der Vereinsziele wird ein Beitrag erhoben.

(2) Für die Inanspruchnahme von Leistungen (Namenschutz, Ahnentafeln) werden Gebühren erhoben.

(3) Über die Höhe der Beiträge und Gebühren entscheidet die Mitgliederversammlung.

(4) Alle Einnahmen werden ausschließlich zur Erreichung der Vereinsziele verwendet.

(5) Anfallende Kosten in Bezug auf die Vereinsführung  werden nach Vorlage von Einzelnachweisen (Quittungen) erstattet.

 

8. Organe des Vereins sind

(1) der Vorstand.

(2) die Mitgliederversammlung.

 

9. Der Vorstand besteht aus

(1) dem ersten Vorsitzenden

(2) dem zweiten Vorsitzenden

(3) dem Schriftführer

Nach § 26 BGB wird der Verein vom 1. Vorsitzenden  oder vom 2. Vorsitzenden mit je einem Vorstandsmitglied vertreten

 

10. Mitgliederversammlung

Zur Mitgliederversammlung wird vom Vorstand schriftlich, unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen eingeladen. Die Mitgliederversammlung ist unter allen Umständen beschlussfähig. Sie entscheidet mit einfacher Stimmenmehrheit.

 

11. Satzungsänderungen

Satzungsänderungen bedürfen der Dreiviertelmehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder.

 

12. Wahl des Vorstandes

Die Mitglieder des Vorstandes werden durch die anwesenden stimmberechtigten Mitglieder gewählt.

 

13. Wahl der Revisoren

Es werden zwei Revisoren gewählt. Diese dürfen nicht dem Vorstand angehören.

 

14. Außerordentliche Mitgliederversammlung

Der Vorstand kann jederzeit eine außerordendliche  Mitgliederversammlung einberufen. Hierzu ist er verpflichtet, wenn der zehnte Teil der stimmberechtigten Mitglieder dieses unter Angabe des Zwecks und der  Gründe schriftlich verlangt.

In diesem Fall sind die Mitglieder unter Bekanntgabe der Tagesordnung und Einhaltung einer Frist von vier Wochen schriftlich einzuladen.

Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden durch den Schriftführer protokolliert. Das Protokoll wird von dem gesamten  Vorstand unterzeichnet.

 

15. Ordentliche Mitgliederversammlung

Themen der Mitgliederversammlung sind:

A Jahresbericht des Vorstands

B Prüfungsbericht der Revisoren

C Entlastung des Vorstands

D Neuwahl des Vorstands (in jedem fünften  Jahr)

E Wahl der Revisoren (in jedem zweiten Jahr)

F Verschiedenes.

 

16. Haftung des Vereins

Der Verein haftet nur mit dem Vereinsverermögen. Die Haftung für Schäden, die durch einzelne Mitglieder entstehen,  ist ausgeschlossen. Gerichtsstand ist der Sitz des Vereins.

 

17. Auflösung des Vereins

Der Antrag auf Auflösung des Vereins muss  dem Vorstand schriftlich eingereicht werden und von mindestens einem Viertel der Mitglieder unterschrieben sein. Der Beschluss bedarf zwei Drittel aller  anwesenden Mitglieder.

Im Falle einer Auflösung des Vereins führt der bisherige Vorstand die Liquidation durch. Ein eventuell vorhandenes Vereinsvermögen  fällt in diesem Fall an eine gemeinnützige Einrichtung, mit der vorherigen  Zusage des Finanzamtes.

 

Diese Satzung wurde beschlossen am: 21.06.1997